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   BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00   

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https://dejure.org/2000,18029
BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00 (https://dejure.org/2000,18029)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - IX ZA 23/00 (https://dejure.org/2000,18029)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - IX ZA 23/00 (https://dejure.org/2000,18029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VerglO § 121 Abs. 1; ; VerglO § 19 Abs. 2; ; VerglO § 46; ; VerglO § 19 Abs. 1; ; ZPO § 568 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 567 Abs. 4; ; ZPO § 318

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 846
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00
    Nähme man dies an, dann könnte hier als Verfahrensfehler allenfalls die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts in Betracht kommen, die zwar ebenfalls noch nicht die nach § 567 Abs. 4 ZPO ausgeschlossene Beschwerde eröffnen, das Oberlandesgericht jedoch dazu verpflichten würde, die Verletzung jenes Rechts selbst - unter Einschränkung seiner Bindung nach § 318 ZPO - auf Gegenvorstellung zu beheben (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590).

    Eine Gesetzesauslegung, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist, verstößt gegen das Grundrecht des von einer solchen Auslegung Betroffenen auf ein objektiv willkürfreies Verfahren und damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG (BGH, Beschl. v. 25. November 1999 aaO m.w.N.).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00
    Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund ist allerdings, wie das Oberlandesgericht nicht übersehen hat, auch bei übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen anzunehmen, wenn die Beschwerdeentscheidung auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht (vgl. die Nachweise bei Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 568 Rn. 9; ferner BVerfG NJW 1979, 538 f; 1988, 1773, 1774).
  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00
    Diese Beurteilung ist jedenfalls nicht mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar, weil sie jeder Grundlage entbehrte und inhaltlich dem Gesetz fremd wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, ZIP 1997, 1553 f m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZA 22/00

    Beschwerde zum BGH gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte in einem

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00
    IX ZA 22/00 IX ZA 23/00.
  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87

    Beschwerdegrund - Rechtliches Gehör - Vorinstanz

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - IX ZA 23/00
    Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund ist allerdings, wie das Oberlandesgericht nicht übersehen hat, auch bei übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen anzunehmen, wenn die Beschwerdeentscheidung auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht (vgl. die Nachweise bei Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 568 Rn. 9; ferner BVerfG NJW 1979, 538 f; 1988, 1773, 1774).
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